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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 22.08.1991, Az.: 1 BvR 365/91

Verspätetes Vorbringen; Zurückweisung; Unzulängliche Verfahrensführung; Unzulängliche Terminsvorbereitung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.08.1991
Aktenzeichen
1 BvR 365/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12356
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1992, 680-681 (Volltext mit red. LS)
  • SGb 1992, 401 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Zurückweisung von Vorbringen als verspätet verstößt gegen Art. 103 GG, wenn unzulängliche richterliche Verfahrensleitung oder die mißbräuchliche Zurückweisung bei erkennbar unzulänglicher Terminsvorbereitung erfolgt.