Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.04.2008, Az.: BVerwG 10 C 16/08
Zulassung zur Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Erforderlichkeit der Klärung der Voraussetzungen unter denen ein Aussetzen eines Angehörigen der Zivilbevölkerung durch eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts vorliegt; Anforderungen an die Darlegungslast bei Hinweis auf die Volkszugehörigkeit und die Herkunftsregion in der Beschwerde als Revisionszulassungsgrund
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 16.04.2008
- Aktenzeichen
- BVerwG 10 C 16/08
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2008, 13800
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VGH Baden-Württemberg - 30.05.2007 - AZ: VGH A 2 S 50/07
Rechtsgrundlagen
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: BVerwG - 16.04.2008 - AZ: 10 B 134/07
In der Verwaltungsstreitsache
...
hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 16. April 2008
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Mallmann,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Richter und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Fricke
beschlossen:
Tenor:
Auf die Beschwerde des Klägers wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg über die Nichtzulassung der Revision gegen seinen Beschluss vom 30. Mai 2007 insoweit aufgehoben, als sie das Begehren des Klägers auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG betrifft.
Insoweit wird die Revision zugelassen.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Klägers verworfen.
Der Kläger trägt die Hälfte der Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Entscheidung über die restlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.