Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.12.1962, Az.: 1 BvR 665/62
Grundrecht der Pressefreiheit; Presserecht; Strafprozessuale Maßnahmen; Pressefreiheit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 18.12.1962
- Aktenzeichen
- 1 BvR 665/62
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1962, 10203
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- AG Hamburg 15.11.1962 - 158 Gs 2908/62
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 15, 223 - 226
- BayVBl 1963, 81
- MDR 1963, 374-375 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1963, 147 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Einer Abwägung zwischen den Erfordernissen einer freien Presse und denen der Strafverfolgung.bedarf es bei jeder strafprozessualen Maßnahme, die in den durch dieses Grundrecht geschützten Bereich der Presse eingreift, um Rücksicht auf das Grundrecht der Pressefreiheit zu nehmen.
2. Es reicht nicht aus, daß lediglich die Zulässigkeit der Maßnahme nach strafprozessualen Vorschriften festgestellt wird, wenn der Buchhalter eines Verlages zur Erzwingung einer Aussage in Beugehaft genommen wird.