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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.09.1999, Az.: I ZR 278/98

Voraussetzungen einer erfolgreichen Revision

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.09.1999
Aktenzeichen
I ZR 278/98
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1999, 20638
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
am 15. September 1999
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Erdmann und
die Richter Prof. Dr. Mees, Dr. Bornkamm, Pokrant und Dr. Büscher
beschlossen:

Tenor:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 22. September 1998 wird nicht angenommen.

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.

Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Streitwert: 200.000,00 DM