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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.11.1981, Az.: 4 AZR 258/79

Sprachunterricht eines Sprachlehrers; Wissenschaftliche Abschlußprüfung; Entsprechende Tätigkeit; Oberstufe; Grundstufe; Mittelstufe; Begründungsfrist für Abschlußprüfung; Berufungsbegründungsfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.11.1981
Aktenzeichen
4 AZR 258/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10089
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 14.03.1978 - 1 Sa 761/77

Fundstellen

  • BAGE 37, 83 - 92
  • PersV 1983, 436

Amtlicher Leitsatz

1. Der Sprachunterricht eines Sprachlehrers mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlußprüfung ist auch dann eine entsprechende Tätigkeit, wenn nicht nur oder überwiegend in der Oberstufe, sondern auch in der Grund- und Mittelstufe unterrichtet wird.

2. Die Begründungsfrist für eine Abschlußprüfung richtet sich nach der konkreten Berufungsbegründungsfrist.