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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.05.1980, Az.: VI ZR 58/79

Arbeitnehmer; Unternehmer; Haftungsfreistellung; Berufsgenossenschaft; Arbeitsunfall; Versicherung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.05.1980
Aktenzeichen
VI ZR 58/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11701
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1980, 2387 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1980, 837 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 53-54 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat der Arbeitnehmer seinen Unternehmer verletzt, so greift die ihm in § 637 RVO gegenüber Arbeitskollegen gewährte Haftungsfreistellung auch dann nicht ein, wenn der Unternehmer bei seiner Berufsgenossenschaft gegen seinen Arbeitsunfall freiwillig (§ 545 RVO) versichert ist.