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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.10.1993, Az.: BVerwG 6 C 12/92

Bestehen der Wiederholungsprüfung; Rechtswidrigkeit der ersten Prüfungsentscheidung; Anfechtungsklage; Juristische Prüfungen; Fachliche Bewertung von Prüfungsleistungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.10.1993
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 12/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13206
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Arnsberg 14.11.1991 - 1 K 319/91

Fundstellen

  • DVBl 1994, 651 (amtl. Leitsatz)
  • JuS 1994, XVII Heft 4 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Hat ein Prüfling die Wiederholungsprüfung bestanden, so bleibt für die Geltendmachung der Rechtswidrigkeit der ersten Prüfungsentscheidung weiterhin die Anfechtungsklage als richtige Klageart.

2. Zur Behandlung von Einwendungen gegen die fachliche Bewertung von Prüfungsleistungen bei juristischen Prüfungen.