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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.03.1979, Az.: 3 AZR 472/77

Tarifvertrag; Streitige Ansprüche aus Arbeitsverhältnis; Geltendmachung innerhalb Frist; Vergütungsansprüche; Schadenersatzansprüche; Tarifliche Ausschlußfrist; Feststellungsklage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.03.1979
Aktenzeichen
3 AZR 472/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10001
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 21.04.1977 - 7 Sa 152/76

Fundstelle

  • BB 1979, 197

Amtlicher Leitsatz

Verlangt ein Tarifvertrag, daß streitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden müssen, und streiten die Parteien um Vergütungs- oder Schadenersatzansprüche, so wird die tarifliche Ausschlußfrist nicht durch eine Feststellungsklage gewahrt, die lediglich eine Vorfrage zur Entscheidung stellt, hingegen wesentliche Streitpunkte außer Betracht läßt.