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§ 173a AFG

Bibliographie

Titel
Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Amtliche Abkürzung
AFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
810-1

Für die Beitragspflicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten die Vorschriften des Vierten Buches Sozialgesetzbuch über

den persönlichen und räumlichen Geltungsbereich (§ 3 Nr. 1),

die Ausstrahlung und Einstrahlung (§§ 4 und 5),

die Beschäftigung (§ 7),

den Beschäftigungsort (§§ 9 und 10) und

das Arbeitsentgelt (§§ 14 und 17)

entsprechend.