Bundessozialgericht
Urt. v. 24.03.1976, Az.: 9 BV 214/75
Verfahrensmangel; Formgerechte Bezeichnung; Nicht gehörter Zeuge
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 24.03.1976
- Aktenzeichen
- 9 BV 214/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10852
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 1500 § 160a Nr 24
Amtlicher Leitsatz
Ein Verfahrensmangel iS des SGG § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 ist nicht formgerecht "bezeichnet", wenn nicht dargelegt wird, was ein vom LSG entgegen einem Beweisantrag nicht gehörter Zeuge über die Aussagen vernommener Zeugen hinaus oder abweichend von ihnen hätte bekunden können.