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Bundessozialgericht
Urt. v. 24.03.1976, Az.: 9 BV 214/75

Verfahrensmangel; Formgerechte Bezeichnung; Nicht gehörter Zeuge

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
24.03.1976
Aktenzeichen
9 BV 214/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10852
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 1500 § 160a Nr 24

Amtlicher Leitsatz

Ein Verfahrensmangel iS des SGG § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 ist nicht formgerecht "bezeichnet", wenn nicht dargelegt wird, was ein vom LSG entgegen einem Beweisantrag nicht gehörter Zeuge über die Aussagen vernommener Zeugen hinaus oder abweichend von ihnen hätte bekunden können.