Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 11.04.1978, Az.: 6 ABR 22/77
Angefochtene Betriebsratswahl; Einheitlicher Betriebsrat; Mmehrere Betriebsteile; Amtszeit; Selbständiger Betriebsteil
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.04.1978
- Aktenzeichen
- 6 ABR 22/77
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1978, 10065
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 16.11.1976 - 5 TaBV 28/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1978, 1467
- DB 1978, 1452 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ist durch eine nicht angefochtene Betriebsratswahl ein einheitlicher Betriebsrat für mehrere Betriebsteile gebildet worden, so ist es unzulässig, während der Amtszeit dieses Betriebsrats einen eigenen Betriebsrat für einen Betriebsteil mit der Begründung zu wählen, dieser Betriebsteil sei selbständig i.S. des BetrVG § 4. Die gleichwohl durchgeführte Wahl ist nichtig.