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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 11.04.1978, Az.: 6 ABR 22/77

Angefochtene Betriebsratswahl; Einheitlicher Betriebsrat; Mmehrere Betriebsteile; Amtszeit; Selbständiger Betriebsteil

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.04.1978
Aktenzeichen
6 ABR 22/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 16.11.1976 - 5 TaBV 28/76

Fundstellen

  • BB 1978, 1467
  • DB 1978, 1452 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ist durch eine nicht angefochtene Betriebsratswahl ein einheitlicher Betriebsrat für mehrere Betriebsteile gebildet worden, so ist es unzulässig, während der Amtszeit dieses Betriebsrats einen eigenen Betriebsrat für einen Betriebsteil mit der Begründung zu wählen, dieser Betriebsteil sei selbständig i.S. des BetrVG § 4. Die gleichwohl durchgeführte Wahl ist nichtig.