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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.08.1982, Az.: 11 RA 62/81

Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft; Drogenbehandlung; Wiederherstellung der Drogenabstinenz; Rehabilitation; Zahlung von Übergangsgeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.08.1982
Aktenzeichen
11 RA 62/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10885
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 25.03.1980 - S 1 An 389/78
LSG Celle 21.08.1981 - L 1 An 85/80

Fundstellen

  • BSGE 54, 54 - 62
  • SGb 1983, 167

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Drogenbehandlung in einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft zur Wiederherstellung der Dorgenabstinenz (Langzeittherapie) ist auch ohne Mitwirkung eines Arztes eine medizinische Leistung zur Rehabilitation i. S. des Rentenversicherungsrechts.

2. Hat der Versicherte seine Rehabilitation selbst betrieben, so ist der Rentenversicherungsträger zur (nachträglichen) Zahlung von Übergangsgeld verpflichtet, wenn er die Gewährung der Maßnahme rechtswidrig unterlassen hat.