Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.09.1985, Az.: VI ZR 65/84
Erwerbsunfähigkeit; Rente; Steuervergünstigung; Berechnung des Erwerbsschadens
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 24.09.1985
- Aktenzeichen
- VI ZR 65/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 13470
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1986, 218 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1986, 245-246 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1986, 162-163 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Erhält ein Geschädigter aufgrund seiner Erwerbsunfähigkeit eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die nur mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt, so ist diese Steuervergünstigung im Wege der Vorteilsausgleichung bei der Berechnung des Erwerbsschadens zu berücksichtigen.