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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.09.1985, Az.: VI ZR 65/84

Erwerbsunfähigkeit; Rente; Steuervergünstigung; Berechnung des Erwerbsschadens

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.09.1985
Aktenzeichen
VI ZR 65/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13470
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1986, 218 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 245-246 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1986, 162-163 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Erhält ein Geschädigter aufgrund seiner Erwerbsunfähigkeit eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die nur mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt, so ist diese Steuervergünstigung im Wege der Vorteilsausgleichung bei der Berechnung des Erwerbsschadens zu berücksichtigen.