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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 27.02.1967, Az.: BVerwG I WB 23/66

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.02.1967
Aktenzeichen
BVerwG I WB 23/66
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1967, 15193
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

In der Beschwerdesache
hat der Bundesdisziplinarhof, Erster Wehrdienstsenat,
auf Grund der Beratung vom 27. Februar 1967,
an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Scherübl als Vorsitzender,
Bundesrichter Dr. Krönig, Bundesrichter Mühlenfeld als weitere richterliche Mitglieder,
beschlossen:

Tenor:

Der Antrag des Antragstellers, die Kosten des Verfahrens dem Bundesminister der Verteidigung aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Der Antragsteller beschwerte sich dagegen, daß seine am 15.8.1966 verfügte Versetzung von der Heeresflugabwehrschule R. zu Stab/Stabsbatterie Korpsflugabwehrkommandeur ... in K. nachträglich vom Bundesminister der Verteidigung wieder aufgehoben worden war.

2

Der Bundesminister der Verteidigung legte die Beschwerde den Wehrdienstsenaten zur Entscheidung vor. Mit einem am 7.2.1967 beim Bundesdisziplinarhof eingegangenen Schriftsatz erklärte der Antragsteller; daß er die Hauptsache für erledigt betrachte. Zugleich beantragte er, die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen.

3

Dieser Antrag mußte zurückgewiesen werden, da die Wehrbeschwerdeordnung eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nicht vorsieht.

Scherübl
Dr. Krönig
Mühlenfeld