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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.05.1979, Az.: 4 AZR 680/77

Leitung eines Gartenbaubezirkes; Arbeitsvorgang; Besondere Schwierigkeit; Erschwerende äußere Arbeitsbedingungen; Künstlerische Tätigkeit; Gestaltungsvermögen; Gartenbautechniker; Kunstwissenschaft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.05.1979
Aktenzeichen
4 AZR 680/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10083
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975
  • PersV 1980, 483

Amtlicher Leitsatz

1. Die Leitung eines Gartenbaubezirkes kann "Arbeitsvorgang" im Sinne der BAT nF §§ 22, 23 sein.

2. Die "besondere Schwierigkeit" der Tätigkeit nach BAT Anl. 1a VergGr III Fallgruppe 1 muß sich unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben. Erschwerende äußere Arbeitsbedingungen reichen nicht aus.

3. Eine "künstlerische Tätigkeit" (BAT Anl 1a VergGr III Fallgruppe 1) erfordert fachbezogen ein Urteilsvermögen nach künstlerischen Gesichtspunkten und muß sich objektiv als Äußerung dieses Gestaltungsvermögens darstellen. Da es sich hierbei um einen tariflichen Begriff handelt, ist zwar auf die besonderen Verhältnisse der Gartenbautechniker, nicht jedoch auf den Kunstbegriff der Kunstwissenschaft und des Grundgesetzes abzustellen.