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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.01.1976, Az.: 4 AZR 71/75

Tarifverträge; Bau; Geltungsbereich; Bauwerke; Landeskulturbauarbeiten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.01.1976
Aktenzeichen
4 AZR 71/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10131
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 06.08.1974 - 3 Sa 220/74

Fundstelle

  • AR-Blattei Baugewerbe VIII Entsch 31

Amtlicher Leitsatz

1. Das Tiefpflügen landwirtschaftlicher Nutzflächen zum Zwecke der Verbesserung der Bodenqualität oder Ertragssteigerung wird vom fachlichen Geltungsbereich des BRTVBau 1965 nicht erfaßt.

2. "Bauwerke" im Sinne von Ziff. 2 der Protokollnotiz zum BRTV-Bau 1965 vom 7. September 1965 sind irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen.

3. "Landeskulturbauarbeiten" im Sinne von § 1 Abschn. II BRTV-Bau 1965 sind von den Landeskulturbehörden im Rahmen ihres Aufgabenkreises vergebene Arbeiten.