Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.01.1975, Az.: 1 ABR 92/73

Erforderlichkeit; Schulungsveranstaltungen; Bildungsveranstaltungen; Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren; Darlegungspflicht; Beteiligte

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.01.1975
Aktenzeichen
1 ABR 92/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10164
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 24.09.1973 - 5 TaBV 4/73

Fundstellen

  • DB 1975, 1084 (Kurzinformation)
  • DB 1975, 1996 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. In einem Beschlußverfahren über die Erforderlichkeit von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist die Gewerkschaft nicht Beteiligte; sie ist auch dann nicht Beteiligte, wenn sie Träger dieser Veranstaltung ist.

2. Zur Frage des Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren.

3. Zur Frage der Darlegungspflicht des Antragstellers im Beschlußverfahren.