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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.12.1966, Az.: VI ZR 46/65

Schmerzensgeldrente; Schmerzensgeldkapital; Unfalldauerbeschwerden

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.12.1966
Aktenzeichen
VI ZR 46/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10468
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1967, 285

Redaktioneller Leitsatz

Die Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem Schmerzensgeldkapital durch den Tatrichter ist auch bei Unfalldauerbeschwerden zulässig.