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Bundesfinanzhof
Urt. v. 17.07.1981, Az.: VI R 105/78

Außergewöhnliche Belastung; Kleidungsstücke; Abmagerungskur

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
17.07.1981
Aktenzeichen
VI R 105/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10488
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 133, 550 - 553
  • NJW 1982, 1304 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Aufwendungen für die Anschaffung neuer Kleidungsstücke infolge einer Abmagerungskur sind keine außergewöhnliche Belastung.