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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.04.1983, Az.: BVerwG 2 WDB 1/83

Haarschnitt des Soldaten; Soldat ohne Vorgesetztendienstgrad; Irokesen-Haarschnitt; Pflicht zum treuen Dienen; Ansehen der Bundeswehr; Vertrauenswürdiges Verhalten

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
14.04.1983
Aktenzeichen
BVerwG 2 WDB 1/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11745
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Mitte Koblenz 07.01.1983 - M 7 BLc 17/82

Fundstelle

  • BVerwGE 76, 66 - 73

Amtlicher Leitsatz

Ein wehrpflichtiger Soldat ohne Vorgesetztendienstgrad, der mit einem sogenannten "Irokesen-Haarschnitt" zum Dienst erscheint, verstößt nicht schon dadurch gegen die Pflichten zum treuen Dienen (SG § 7), zur Wahrung des Ansehens der Bundeswehr sowie zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten (SG § 17 Abs. 2 S. 1).