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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 26.03.1981, Az.: 2 AZN 410/80

Nichtzulassungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.03.1981
Aktenzeichen
2 AZN 410/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 10182
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 10.09.1980 - 22 Sa 309/80

Fundstellen

  • BAGE 35, 185 - 190
  • JR 1982, 220
  • MDR 1981, 788 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 595-596 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Übernimmt ein Tarifvertrag eine außertarifliche normative Regelung (hier § 626 BGB) nahezu wörtlich und ohne inhaltliche Abweichung, so handelt es sich wie im Falle der bloßen Verweisung auf eine solche Norm nicht um eine eigenständige tarifliche Regelung. Auch ein solcher Rechtsstreit wird deshalb nicht um die "Auslegung eines Tarifvertrages" im Sinne von § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG geführt, so daß eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet werden kann (im Anschluß an BAG AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).