Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 26.03.1981, Az.: 2 AZN 410/80
Nichtzulassungsbeschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.03.1981
- Aktenzeichen
- 2 AZN 410/80
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1981, 10182
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 10.09.1980 - 22 Sa 309/80
Rechtsgrundlagen
- § 72a ArbGG 1979
- § 72a ArbGG 1979
- § 54 BAT
- § 55 BAT
- § 626 BGB
- § 543 Abs. 1 ZPO
Fundstellen
- BAGE 35, 185 - 190
- JR 1982, 220
- MDR 1981, 788 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1982, 595-596 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Übernimmt ein Tarifvertrag eine außertarifliche normative Regelung (hier § 626 BGB) nahezu wörtlich und ohne inhaltliche Abweichung, so handelt es sich wie im Falle der bloßen Verweisung auf eine solche Norm nicht um eine eigenständige tarifliche Regelung. Auch ein solcher Rechtsstreit wird deshalb nicht um die "Auslegung eines Tarifvertrages" im Sinne von § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG geführt, so daß eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet werden kann (im Anschluß an BAG AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).