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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 22.05.1973, Az.: 1 ABR 10/73

Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder; Erforderlichkeit; Zusätzliche Freistellung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.05.1973
Aktenzeichen
1 ABR 10/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 10135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 09.01.1973 - 4 TaBV 3/72

Fundstelle

  • DB 1973, 1955-1956 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Antrag des Betriebsrats, an Stelle der während der Urlaubszeit nacheinander an der Ausübung ihres Betriebsratsamtes verhinderten ständig freigestellten Betriebsratsmitglieder ein anderes Betriebsratsmitglied von seiner beruflichen Tätigkeit freizustellen, ist nur dann begründet, wenn er hinreichende Umstände dafür darlegt, daß eine zusätzliche Freistellung nach Umfang und Größe des Betriebes und den von dem Betriebsrat wahrzunehmenden Aufgaben erforderlich ist.