Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 22.05.1973, Az.: 1 ABR 10/73
Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder; Erforderlichkeit; Zusätzliche Freistellung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.05.1973
- Aktenzeichen
- 1 ABR 10/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1973, 10135
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 09.01.1973 - 4 TaBV 3/72
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1973, 1955-1956 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Antrag des Betriebsrats, an Stelle der während der Urlaubszeit nacheinander an der Ausübung ihres Betriebsratsamtes verhinderten ständig freigestellten Betriebsratsmitglieder ein anderes Betriebsratsmitglied von seiner beruflichen Tätigkeit freizustellen, ist nur dann begründet, wenn er hinreichende Umstände dafür darlegt, daß eine zusätzliche Freistellung nach Umfang und Größe des Betriebes und den von dem Betriebsrat wahrzunehmenden Aufgaben erforderlich ist.