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§ 15 BezVerwG - Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung

Bibliographie

Titel
Bezirksverwaltungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BezVerwG,BE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2020-1

Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehört auch die Arbeit im Rat der Bürgermeister und seinen Fachausschüssen. Ziel- und Servicevereinbarungen sind nach Abschluss zur Kenntnisnahme zu geben.