Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.04.1985, Az.: 4 AZR 448/83
Stationist im Buchgroßhandel; Lagerverwalter; Gründliche Fachkenntnisse; Umfangreiche Erfahrungen; Erweiterung der praktischen Berufserfahrung; Selbständige Ausführung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.04.1985
- Aktenzeichen
- 4 AZR 448/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 10121
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Stuttgart 24.11.1982 - 2 Ca 698/81
- LAG Stuttgart 07.07.1983 - 11 Sa 4/83
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge - Großhandel
Amtlicher Leitsatz
1. Die Tätigkeit des Lagerverwalters (Gehaltsgruppe 5 Gehalts- und Lohngruppenplan für Arbeitnehmer des Groß- und Außenhandels in Baden-Württemberg vom 23. April 1979 (GTV GuAußenh BW) muß sich auf das gesamte Lager erstrecken. Da dies für Stationisten im Buchgroßhandel nicht zutrifft, steht ihnen Vergütung nach der Gehaltsgruppe 5 GTV GuAußenh BW nur bei Erfüllung der allgemeinen Merkmale zu.
2. Diese erfordern mit "gründlichen Fachkenntnissen" und "umfangreichen Erfahrungen" im Vergleich zu den Anforderungen der Gehaltsgruppe 4 GTV GuAußenh BW eine Vertiefung und Erweiterung der Fachkenntnisse sowie eine beträchtliche Erweiterung der praktischen Berufserfahrung. Da weiter "selbständige Ausführung" der Tätigkeit verlangt wird, muß der Arbeitnehmer in nicht unerheblichem Ausmaß die Arbeitsgestaltung und die Erreichung der Arbeitsergebnisse nach eigenen Entscheidungen bestimmen. Damit werden Weisungen Vorgesetzter nicht ausgeschlossen.