Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.03.1969, Az.: 4 AZR 273/68
Beginn der Bewährungszeit; Förmliche Eingruppierung; Überwiegend auszuübende Tätigkeit; Merkmale der Vergütungsgruppe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.03.1969
- Aktenzeichen
- 4 AZR 273/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10024
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 23a BAT
Fundstellen
- BAGE 21, 359 - 365
- DVBl 1969, 967 (Kurzinformation)
- PersV 1971, 42
Amtlicher Leitsatz
Für den Beginn der Bewährungszeit nach BAT § 23a kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, an dem der Angestellte durch den Arbeitgeber förmlich eingruppiert worden ist. Die Bewährungszeit beginnt vielmehr an dem Tage, an dem die überwiegend auszuübende Tätigkeit die Merkmale der Vergütungsgruppe erfüllt, aus der der Angestellte im Wege der Bewährung in eine höhere Vergütungsgruppe aufrücken kann.