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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.01.1967, Az.: VI ZR 79/65

Haltestelleninsel der Straßenbahn; Annäherung eines Kraftfahrers; Wartende Personen; Beachtung des Vorrechts

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.01.1967
Aktenzeichen
VI ZR 79/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10740
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Düsseldorf

Fundstellen

  • DAR 1967, 136
  • DB 1967, 901 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1967, 579 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1967, 981-982 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Bei der Annäherung an eine Haltestelleninsel der Straßenbahn darf der Kraftfahrer regelmäßig sein Vertrauen darin setzen, daß die auf eine Straßenbahn wartenden Personen das Vorrecht des Verkehrs auf der Fahrbahn beachten. Er braucht nicht damit zu rechnen, daß jemand die Fahrbahn betreten könnte und braucht daher auch nicht seine Fahrgeschwindigkeit zu ermäßigen (siehe auch OLG Hamm vom 15. 6. 1956, VRS 11, 298; BGH vom 12. 9. 1958, VRS 15, 445).