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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.05.1970, Az.: VI ZR 1/69

Maklergeschäft; Geschäftsführer; Vorstrafen; Haftung; Verschulden

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.05.1970
Aktenzeichen
VI ZR 1/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10983
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1970, 917-918 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 1314 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1970, 811-812 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wer einen anderen zum Geschäftsführer seines Maklergeschäftes bestellt, von dessen starker Neigung zu Straftaten gegen das Vermögen und mehrfachen einschlägigen Vorstrafen er weiß, haftet einem Vertragspartner aus eigenem Verschulden für die dadurch erwachsenden Schäden.