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Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.06.1963, Az.: 4 StR 175/63

Blutalkoholgehalt; Bewußtseinsklarheit; Zurechnungsfähigkeit; Erwachsener Mann; Erfahrungstatsache

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.06.1963
Aktenzeichen
4 StR 175/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10251
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VRS 25, 115

Redaktioneller Leitsatz

Bewußtseinsklarheit und Zurechnungsfähigkeit eines erwachsenen Mannes braucht bei einem Blutalkoholgehalt von 2 o/oo noch nicht erheblich herabgesetzt zu sein. Das ist als Erfahrungstatsache anzusehen (siehe auch OLG Celle vom 29. 04. 1963, VRS 25, 347).