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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 07.10.1980, Az.: 6 ABR 56/79

Besetzungsvorschrift; Betriebsausschuß; Verhältnis der vertretenen Gruppen; Ausdrücklicher Beschluß; Verringerung der Repräsentation

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.10.1980
Aktenzeichen
6 ABR 56/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 10043
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 13.03.1979 - 3 TaBV 121/78

Fundstellen

  • BB 1981, 909
  • DB 1981, 803-804 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Falls von der Besetzungsvorschrift des BetrVG § 27 Abs. 2 für das Verhältnis der im Betriebsausschuß vertretenen Gruppen überhaupt abgewichen werden kann, bedarf es dazu zunächst eines (ausdrücklichen) Beschlusses der Gruppe, deren Repräsentation im Betriebsausschuß verringert werden soll.