Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.06.1979, Az.: 6 AZR 638/77
Betriebsratsmitglied; Beurteilung des Lohnanspruchs; Tatsachenvortrag; Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit; Stichwortartige Beschreibung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.06.1979
- Aktenzeichen
- 6 AZR 638/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10098
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 15.02.1977 - 5 Sa 777/76
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1980, 546 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Für die Beurteilung des Lohnanspruchs eines Betriebsratsmitglieds nach BetrVG § 37 Abs. 2 i.V.m. BGB § 611 Abs. 1 bedarf es eines Tatsachenvortrags, aus dem auf die Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit geschlossen werden kann. Dazu gehört eine stichwortartige Beschreibung des Gegenstandes der Tätigkeit nach Art, Ort und Zeit, nicht dagegen einer näheren Darlegung ihres Inhalts, die dem Arbeitgeber etwa eine Kontrolle der Betriebsratstätigkeit ermöglichen könnte.