Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.07.1979, Az.: III ZR 50/78
Unterhaltsschaden; Hinterbliebener; Kindergeld; Überlebender Elternteil
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 12.07.1979
- Aktenzeichen
- III ZR 50/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 11131
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- MDR 1979, 916 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Bei der Berechnung des Unterhaltsschadens der Hinterbliebenen bleibt das Kindergeld, das an den Getöteten Unterhaltspflichtigen geleistet wurde und nunmehr an den überlebenden Elternteil in voller Höhe weitergezahlt wird, außer Betracht.