Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.06.1988, Az.: 2 BvR 260/88
Ehrenamtlicher Richter; Wahl; Asylverfahren; Zweitbescheid; Folgeantrag
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 23.06.1988
- Aktenzeichen
- 2 BvR 260/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 12260
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1989, 2197 (red. Leitsatz)
- NVwZ 1989, 141-142 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ-RR 1989, 165 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Die fehlerhafte Nichtwahl eines Bewerbers als ehrenamtlicher Richter führt nicht dazu, daß sämtliche ehrenamtliche Richter als nicht wirksam gewählt anzusehen sind und sich damit die Richterbank in jedem Einzelfall als falsch besetzt erweist.
2. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist von Rechts wegen nicht befugt, trotz eines vom Asylbewerber erstrittenen klageabweisenden rechtskräftigen Urteils auch dann erneut in der Sache selbst zu entscheiden, wenn ein i. S. von § 14 I AsylVfG i. V. mit § 51 I-III VwVfG beachtlicher Folgeantrag nicht vorliegt.