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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.02.1979, Az.: IV ZB 58/78

Richterliche Aufgabe; Nachprüfung; Auslegung; Prozeßhandlung; Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.02.1979
Aktenzeichen
IV ZB 58/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 11075
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Zu den richterlichen Aufgaben gehört es, Prozeßhandlungen auf ihren Inhalt und ihre rechtliche Bedeutung nachzuprüfen (hier: Auslegung von Erklärungen, die als Rechtsmitteleinlegung und Rechtsmittelbegründung in Betracht zu ziehen sind).