Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.02.2008, Az.: 10 AZR 929/06
Aufhebung eines Urteils in der Revision
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.02.2008
- Aktenzeichen
- 10 AZR 929/06
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2008, 13321
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Berlin - 15.11.2005 - AZ: 40 Ca 16720/05
- LAG Berlin - 09.05.2006 - AZ: 12 Sa 309/06
In Sachen
...
hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20. Februar 2008
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Freitag,
die Richterin am Bundesarbeitsgericht Marquardt und
den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Brühler sowie
den ehrenamtlichen Richter Petri und
die ehrenamtliche Richterin Rudolph
für Recht erkannt:
Tenor:
- 1.
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 9. Mai 2006 - 12 Sa 309/06 - aufgehoben.
- 2.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. November 2005 - 40 Ca 16720/05 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.963,60 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.669,06 Euro brutto seit dem 4. August 2005 und aus 294,54 Euro brutto seit dem 25. März 2006 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin jeweils zum Letzten eines Monats beginnend mit dem 1. Februar 2006 eine Heimzulage entsprechend der Protokollnotiz Nr. 1 zu Teil II Abschnitt G der Anlage 1a zum BAT zu zahlen.
Die Beklagte hat von den Kosten der Berufung 86%, die Klägerin 14% zu tragen; im Übrigen hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Gründe
Die Parteien haben im Hinblick auf die führenden Parallelverfahren - 10 AZR 597/06 und 10 AZR 692/06 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Marquardt
Brühler
Rudolph
Petri