Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.04.1986, Az.: IVb ZR 14/86
Unentgeltliche Verfügung; Entgeltliche Verfügung; Vermögensvorteil durch Schuldbefreiung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.04.1986
- Aktenzeichen
- IVb ZR 14/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13223
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- FamRZ 1986, 565
- NJW 1986, 2508
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Eine Verfügung ist dann unentgeltlich, wenn der bewirkten Vermögensminderung keine Gegenleistung gegenübersteht.
Eine durch die Zuwendung entstehende Schuldbefreiung stellt einen Vermögensvorteil für den Schuldner dar, so daß die Verfügung entgeltlich erfolgt.