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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.04.1986, Az.: IVb ZR 14/86

Unentgeltliche Verfügung; Entgeltliche Verfügung; Vermögensvorteil durch Schuldbefreiung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.04.1986
Aktenzeichen
IVb ZR 14/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13223
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FamRZ 1986, 565
  • NJW 1986, 2508

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Eine Verfügung ist dann unentgeltlich, wenn der bewirkten Vermögensminderung keine Gegenleistung gegenübersteht.

Eine durch die Zuwendung entstehende Schuldbefreiung stellt einen Vermögensvorteil für den Schuldner dar, so daß die Verfügung entgeltlich erfolgt.