Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.12.1977, Az.: VII ZR 45/77
Abtretung von Gewährleistungsansprüchen; Bauträger; Bauhandwerker; Zurückbehaltung von Vergütung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.12.1977
- Aktenzeichen
- VII ZR 45/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11545
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BGHZ 70, 193 - 199
- BauR 1978, 136
- DB 1978, 439-440 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1978, 397 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1978, 634-635 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Hat der Bauträger die Gewährleistungsansprüche gegen den Bauhandwerker an den Erwerber eines Reihenhauses abgetreten, und hält er aufgrund von aufgetretenen Mängeln einen Teil der Vergütung an den Bauhandwerker zurück, so ist der Erwerber des Reihenhauses ebenso berechtigt, einen entsprechenden Teil der dem Bauträger zustehenden Vergütung zurückzuhalten.
Vergleiche Löwe, NJW 1974, 1108; Diedrich, BauR 1978, 344 f.