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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.12.1974, Az.: VI ZR 94/73

Dachstuhlbrand; Anscheinsbeweis; Sorgfaltspflicht; Holzmenge; Anlegen eines offenen Feuers

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.12.1974
Aktenzeichen
VI ZR 94/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11222
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage des Anscheinsbeweises für Verursachung eines Dachstuhlbrandes durch Abbrennen einer größeren Holzmenge im Sockel eines zum Abbruch bestimmten Fabrikschornsteins.

2. Über die Sorgfaltsanforderungen beim Anlegen eines offenen Feuers.