Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.01.1978, Az.: VII ZR 175/75
Nachbesserungspflicht; Verletzung der Nachbesserungspflicht; Fehlkonstruktion; Schadensersatz
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.01.1978
- Aktenzeichen
- VII ZR 175/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11530
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 70, 240 - 247
- BauR 1978, 224
- DB 1978, 1171-1172 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1978, 483 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1978, 814-816 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Der Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht umfaßt alle Schäden, die durch das Unterbleiben der Nachbesserung entstehen.
2. Ein solcher Anspruch besteht folglich nicht nur dann, wenn sich die Nachbesserung als undurchführbar erweist, sondern auch in dem Fall, daß die Nachbesserung fehlschlägt, weil es sich um eine Fehlkonstruktion handelt.
3. Der Schadensersatzanspruch kann sogar soweit gehen, daß der Unternehmer den Besteller von dem nutzlos gewordenen Vertrag befreit.