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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.03.1974, Az.: 3 RK 28/72

Beitragszuschuß; Gewährung; Vorgezogenes Übergangsgeld; Rehabilitationsverfahren

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.03.1974
Aktenzeichen
3 RK 28/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10851
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 37, 194 - 198
  • SozR 2200 § 381 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

Gewährt der Rentenversicherungsträger auf Grund eines Rentenantrags wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit dem Versicherten im Hinblick auf ein Rehabilitationsverfahren das vorgezogene Übergangsgeld (RVO § 1241 Abs 1 S 2), so hat er auch einen Beitragszuschuß (RVO § 381 Abs 4) zu gewähren.