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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.08.1956, Az.: 2 AZR 317/54

ArbG; Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit; Identische Tatsachen; Gesellschaftsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.08.1956
Aktenzeichen
2 AZR 317/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1956, 10126
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 12.05.1954 - 2 Sa 176/52

Fundstellen

  • AP Nr. 23 zu § 2 ArbGG 1953
  • AR-Blattei Arbeitsgerichtsbarkeit VB Entsch 1

Amtlicher Leitsatz

Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit des ArbG sind, wenigstens soweit die die Zuständigkeit des ArbG begründenden Tatsachen mit der die Klage begründenden Tatsachen identisch sind, allein die vom Kläger behaupteten Tatsachen, nicht aber der wahre Sachverhalt entscheidend. Dies gilt auch dann, wenn der Kläger Tatsachen behauptet, die ein Arbeitsverhältnis ergeben, während der Beklagte ein Gesellschaftsverhältnis behauptet.