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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.10.1971, Az.: 3 AZR 129/71

Sozialversicherungsträger; Dienstordnungs-Angestellte; Bewährungsbeförderung; Beförderung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.10.1971
Aktenzeichen
3 AZR 129/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10100
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bochum 12.10.1970 - 1 Ca 1004/70
LAG Hamm 22.01.1971 - 6 Sa 706/70

Fundstellen

  • AP Nr. 30 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte
  • AR-Blattei öffentlicher Dienst Entsch 111
  • DB 1972, 1172 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat ein Sozialversicherungsträger für seine Dienstordnungs-Angestellten die Bewährungsbeförderung in entsprechender Anwendung von BBesG § 5 Abs. 5 S. 2 eingeführt, so kann er solche Bedienstete von der Beförderung ausnehmen, die sich im Sinne der genannten Vorschrift nicht bewährt haben. Ob das der Fall ist, hat der Dienstherr nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen.