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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.02.1977, Az.: 4 AZR 667/75

Teilzeitbeschäftigter Angestellter; Teilzeitbeschäftigung; Tariflicher Überstundenzuschlag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.02.1977
Aktenzeichen
4 AZR 667/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10127
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 09.07.1975 - 5 Sa 53/75

Fundstellen

  • BB 1977, 596
  • DB 1977, 959 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein teilzeitbeschäftigter Angestellter der Techniker-Krankenkasse, dessen regelmäßige im Einzelarbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit an fünf Tagen in der Woche je fünf Stunden beträgt, hat für Arbeitszeiten, die zwar über diese Arbeitszeit, aber nicht über die tarifliche Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche hinausgehen, keinen Anspruch auf den tariflichen Überstundenzuschlag.