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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 08.02.1996, Az.: BVerwG 3 C 18/94

Stillegung landwirtschaftlich genutzter Flächen; Nichteinhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen; Landwirt; Ackerfläche; Dauerbrache

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
08.02.1996
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 18/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12619
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Schleswig 03.06.1993 - 1 A 181/82
OVG Schleswig 07.01.1994 - 3 L 173/93

Fundstelle

  • RdL 1996, 159

Amtlicher Leitsatz

1. § 10 Abs. 2 MOG 1986 ist Rechtsgrundlage für die Befugnis der Behörde, in Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien und Beihilfen für die Stillegung landwirtschaftlich genutzter Flächen wegen Nichteinhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen zu widerrufen und zurückzufordern.

2. Werden dem Landwirt für die Stillegung seiner Ackerflächen "in Form der Dauerbrache" entsprechende Beihilfen unter der Voraussetzung bewilligt, "den Aufwuchs der Flächen zu belassen", so darf er auch nicht im Wege einer stillschweigenden Absprache oder durch schlichtes Dulden zulassen, daß der Aufwuchs der Fläche durch Dritte beseitigt wird.