Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 08.02.1996, Az.: BVerwG 3 C 18/94
Stillegung landwirtschaftlich genutzter Flächen; Nichteinhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen; Landwirt; Ackerfläche; Dauerbrache
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 08.02.1996
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 18/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 12619
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Schleswig 03.06.1993 - 1 A 181/82
- OVG Schleswig 07.01.1994 - 3 L 173/93
Rechtsgrundlagen
- § 10 Abs. 2 MOG
- § 117 VwG SH
- Art. 15 Abs. 3 S. 1 EWGV 1272/88
Fundstelle
- RdL 1996, 159
Amtlicher Leitsatz
1. § 10 Abs. 2 MOG 1986 ist Rechtsgrundlage für die Befugnis der Behörde, in Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien und Beihilfen für die Stillegung landwirtschaftlich genutzter Flächen wegen Nichteinhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen zu widerrufen und zurückzufordern.
2. Werden dem Landwirt für die Stillegung seiner Ackerflächen "in Form der Dauerbrache" entsprechende Beihilfen unter der Voraussetzung bewilligt, "den Aufwuchs der Flächen zu belassen", so darf er auch nicht im Wege einer stillschweigenden Absprache oder durch schlichtes Dulden zulassen, daß der Aufwuchs der Fläche durch Dritte beseitigt wird.