Bundessozialgericht
Urt. v. 12.02.1970, Az.: 7/2 RU 262/67
Arbeitsunfall; Unfallbedingte Schädigung; Mitursache für Todeseintritt; Rechtliche Wesentlichkeit; Sachverständigengutachten
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 12.02.1970
- Aktenzeichen
- 7/2 RU 262/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10689
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR Nr 6 zu § 589 RVO
Amtlicher Leitsatz
Haben mehrere körperliche Schädigungen, von denen eine die Folge eines Arbeitsunfalls gewesen ist, gemeinsam den Tod eines Versicherten verursacht, so setzt die Beurteilung, ob die unfallbedingte Mitursache für den Eintritt des Todes "nach der Auffassung des praktischen Lebens" (vergleiche BSG 01.12.1960 5 RKn 66/59 = BSGE 13, 175-176) rechtlich wesentlich ist (SGG § 162 Abs. 1 Nr. 3), in der Regel voraus, daß auf Grund Sachverständigenbeweises Feststellungen über die medizinische Bedeutung der Mitursachen und ihr Verhältnis zueinander getroffen worden sind.