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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 27.11.1986, Az.: 2 BvR 1241/82

Selbstverwaltung; Schutzumfang; Verfassungsbeschwerde; Kommunalbeschwerde; Eigenverantwortlichkeit der Gemeinde; Hoheitsrechte; Sachverhaltsdarstellung; Verstoß gegen Art. 28 II GG

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.11.1986
Aktenzeichen
2 BvR 1241/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12340
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1987, 135-136 (Volltext mit red. LS)
  • NJW 1987, 431 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 1987, 123-124 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Art. 28 II GG schützt die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden im Bereich der Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft. Innerhalb dieses Bereichs besteht ein erhöhter Schutz, soweit wesentliche Hoheitsrechte wie ihre Gebiets-, Organisations-, Satzungs-, Personal- und/oder Finanzhoheit betroffen sind. Zum Schutzumfang der Finanz-, Organisations- und Kooperationshoheit.

2. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Das Erfordernis, daß die Verfassungsbeschwerde "wegen einer Verletzung des Art. 28 II GG" erhoben sein muß, setzt voraus, daß mit der Verfassungsbeschwerde ein Sachverhalt dargetan wird, aufgrund dessen der Schutzbereich des Art. 28 II GG betroffen sein könnte.