Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 27.11.1986, Az.: 2 BvR 1241/82
Selbstverwaltung; Schutzumfang; Verfassungsbeschwerde; Kommunalbeschwerde; Eigenverantwortlichkeit der Gemeinde; Hoheitsrechte; Sachverhaltsdarstellung; Verstoß gegen Art. 28 II GG
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 27.11.1986
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1241/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12340
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DVBl 1987, 135-136 (Volltext mit red. LS)
- NJW 1987, 431 (red. Leitsatz)
- NVwZ 1987, 123-124 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Art. 28 II GG schützt die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden im Bereich der Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft. Innerhalb dieses Bereichs besteht ein erhöhter Schutz, soweit wesentliche Hoheitsrechte wie ihre Gebiets-, Organisations-, Satzungs-, Personal- und/oder Finanzhoheit betroffen sind. Zum Schutzumfang der Finanz-, Organisations- und Kooperationshoheit.
2. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Das Erfordernis, daß die Verfassungsbeschwerde "wegen einer Verletzung des Art. 28 II GG" erhoben sein muß, setzt voraus, daß mit der Verfassungsbeschwerde ein Sachverhalt dargetan wird, aufgrund dessen der Schutzbereich des Art. 28 II GG betroffen sein könnte.