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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.11.1985, Az.: BVerwG 4 A 1/83

Wasserstraßen; Ölverschmutzung; Beseitigungspflicht; Kostenerstattung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.11.1985
Aktenzeichen
BVerwG 4 A 1/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12471
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DÖV 1986, 285
  • NJW 1986, 2524-2525 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1986, 913 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Beseitigung der Ölverschmutzung einer Bundeswasserstraße kann zu den schiffahrtspolizeilichen Aufgaben des Bundes gehören. Das Land hat einen Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Kosten, wenn es im Eilfall diese Aufgabe durch seine Bediensteten ausführt. Zum Beweis der Verursachung einer Ölverschmutzung durch die Schiffahrt.