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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.06.1973, Az.: 8/2 RU 112/70

Anspruch auf Rentennachzahlung; Übergang; Erwerbsunfähigkeit; Rente; Rückwirkende Bewilligung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.06.1973
Aktenzeichen
8/2 RU 112/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10859
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 36, 62
  • SozR Nr 5 zu § 562 RVO

Amtlicher Leitsatz

Wird einem Unfallverletzten rückwirkend eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für einen Zeitraum bewilligt, für den er wegen einer Wiedererkrankung an Unfallfolgen - neben der Verletztenrente - Verletztengeld bezogen hat, so geht der Anspruch auf Rentennachzahlung in entsprechender Anwendung von RVO § 183 Abs 3 S 2, 3 bis zur Höhe des Verletztengeldes auf den Unfallversicherungsträger über; ein überschießender Betrag verbleibt dem Verletzten.