Bundessozialgericht
Urt. v. 26.06.1973, Az.: 8/2 RU 112/70
Anspruch auf Rentennachzahlung; Übergang; Erwerbsunfähigkeit; Rente; Rückwirkende Bewilligung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 26.06.1973
- Aktenzeichen
- 8/2 RU 112/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10859
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 36, 62
- SozR Nr 5 zu § 562 RVO
Amtlicher Leitsatz
Wird einem Unfallverletzten rückwirkend eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für einen Zeitraum bewilligt, für den er wegen einer Wiedererkrankung an Unfallfolgen - neben der Verletztenrente - Verletztengeld bezogen hat, so geht der Anspruch auf Rentennachzahlung in entsprechender Anwendung von RVO § 183 Abs 3 S 2, 3 bis zur Höhe des Verletztengeldes auf den Unfallversicherungsträger über; ein überschießender Betrag verbleibt dem Verletzten.