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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.11.1973, Az.: 5 AZR 205/73

Kur; Anspruch auf Lohnfortzahlung; Medizinische Notwendigkeit; Gesonderte Prüfung; Mißbrauch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.11.1973
Aktenzeichen
5 AZR 205/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10185
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 05.02.1973 - 1 Sa 792/72

Fundstellen

  • DB 1973, 2403 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1974, 682-683 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Kur löst -- bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen -- jedenfalls dann den Anspruch auf Lohnfortzahlung aus, wenn sie als gezielte therapeutische Maßnahme in Bezug auf ein konkretes Krankheitsgeschehen der Vorbeugung, Heilung oder Genesung dienen soll.

2. Hat ein Sozialversicherungsträger oder eine andere nach dem Gesetz hierfür in Betracht kommende Stelle eine Kur unter den Voraussetzungen des Leitsatzes 1) bewilligt, ist die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme daneben nicht gesondert zu prüfen. Einem Mißbrauch ist nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Unzulässigkeit einer mißbräuchlichen Rechtsausübung zu begegnen.