Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 21.11.1972, Az.: 6 RKa 41/71

Rechtsweg; Angelegenheit der Kassenärzte; Heranziehung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst; Kassenarzt; Bereitschaftsdienstordnung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
21.11.1972
Aktenzeichen
6 RKa 41/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10827
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1973, 1437-1438 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 2262 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Rechtsstreit wegen der Heranziehung eines Kassenarztes zum ärztlichen Bereitschaftsdienst durch die KÄV betrifft eine "Angelegenheit der Kassenärzte" iS des SGG § 12 Abs 3 S 2 auch dann, wenn der Kassenarzt aufgrund einer gemeinsam von Bezirksärztekammer und KÄV erlassenen Bereitschaftsdienstordnung in Anspruch genommen wird.

2. Für diesen Rechtsstreit ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.