Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.12.1993, Az.: BVerwG 9 C 45/92

Asylrecht; Vorverfolgung; Verfolgungsprognose; Fluchtalternative; Inländische Fluchtalternative

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
14.12.1993
Aktenzeichen
BVerwG 9 C 45/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13094
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 22.03.1991 - 24 B 87.30677
VG Ansbach 18.03.1987 - AN 17 K 86.32456

Fundstellen

  • DVBl 1994, 524-526 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1994, 662 (amtl. Leitsatz)
  • InfAuslR 1994, 201-203 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZAR 1994, 140 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Vorverfolgt ausgereist ist derjenige, dem im Heimatstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohte.

2. Der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit enthält neben dem Element der Eintrittswahrscheinlichkeit auch das Element der zeitlichen Nähe des befürchteten Eingriffs. Die bei Anwendung des Prognosemaßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit gebotene "qualifizierende" Betrachtungsweise bezieht sich auf beide Elemente. "Unmittelbar" und "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" drohende Verfolgung bedeuten hiernach dasselbe.

3. Am Herkunftsort eines Vorverfolgten und am Ort einer eventuellen inländischen Fluchtalternative drohende Gefahren und Nachteile dürfen, sofern sie ihrem Wesen nach nicht vergleichbar sind, nicht gegeneinander "aufgerechnet" werden.

4. Ob das für die Annahme einer inländischen Fluchtalternative erforderliche wirtschaftliche Existenzminimum gewährleistet ist, beurteilt sich nach einer grundsätzlich generalisierenden Betrachtungsweise, die die Berücksichtigung individueller Umstände aber nicht ausschließt.